Mehr BNE für Flensburg

BNE-Projektförderung für Flensburg

2024 fördert(e) die Stadt Flensburg Kleinprojekte bis zu 3.000 € pro Projekt.

2025 wird (vorbehaltlichen der Entscheidungen Mitte Dezember innerhalb der Stadt Flensburg) die Projektförderung beibehalten.

Maximal zwei Großprojekte sollen bis zu 60.000 € für zwei Jahre gefördert werden. Anträge können bis zum 05.01.2025 gestellt werden. Es gilt die Förderrichtlinie BNE-I der Stadt Flensburg.

Kleinprojekte sollen bis zu 2.000 € pro Projekt gefördert werden. Es wird voraussichtlich drei Antragsfristen über das Jahr verteilt geben. Die erste Frist ist der 15.01.2025. Es gilt die Förderrichtlinie BNE-II der Stadt Flensburg.

Alle Anträge inklusive einer Projektbeschreibung, einer Selbstdarstellung des Antragstellenden sowie einem verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan können formlos oder mit Hilfe von Vordrucken schriftlich bei der Koordinationsstelle eingereicht werden. Großprojekte müssen zudem eine angemessene Eigenbeteiligung einbringen.

BNE-Koordinierungsstelle:
Ria Schmechel
bne-foerderung@flensburg.de

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Ich helfe gerne!

Telefonische Sprechzeiten für Fragen und Beratung:
montags 9:00 bis 11:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 0461 - 85 43 67

Formulare:
Förderrichtlinie BNE-I
Förderrichtlinie BNE-II

Weitere Formulare folgen.